AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RKF Recycelte Kunststoffe & Fasern KG


1 Geltung

1.1 Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Vertragsangebote und Vertragsabschlüsse. Etwaige Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Ergänzend gelten die INCOTERMS in der jeweils neuesten Fassung.

1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.


2  Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Käufers werden für uns verbindlich erst durch unsere schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung oder Lieferung.


3 Berechnung

3.1 Maßgebend für die Berechnung des Kaufpreises sind unsere am Liefertage gültigen Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten wir unsere Preise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung allgemein erhöhen, ist der Käufer innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung berechtigt, hinsichtlich der noch nicht gelieferten Menge vom Vertrag zurückzutreten.

3.2 Die Kaufpreisberechnung erfolgt nach dem am Versendungsort festgestellten Mengen, Gewichten oder Maßen.


4 Zahlung

4.1 Unsere Forderungen sind laufend im Rahmen eines Factoring-Vertrag an die Deutsche Factoring Bank GmbH & Co. KG, Hansator 17, D-28217 Bremen (DFB) abgetreten. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an die DFB erfolgen: Bankname: Landesbank Hessen-Thüringen, Kontoinhaber: Deutsche Factoring Bank, IBAN DE05 3005 0000 0071 0148 49, BIC WELADEDDXXX

4.2 Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse und fällig bei Lieferung. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Darüber hinaus bewirkt der Zahlungsverzug die Fälligkeit unserer sämtlichen sonstigen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung.

4.3 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und für weitere Lieferungen Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen.

4.4 Die Kaufpreiszahlung gilt erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem unserer Konten endgültig verfügbar ist.

4.5 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen.


5 Lieferung

5.1 Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

5.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Minder- bzw. Mehrlieferungen bis zu 10 % der vertraglich vereinbarten Menge sind zulässig.

5.3 Im Falle des Lieferverzuges hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.

5.4 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist, oder bei Abholung durch den Käufer mit der Bereitstellung der Ware. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten tragen

5.5 Unsere Waren sind - soweit nicht anders vereinbart - zur Verarbeitung im eigenen Betrieb des Käufers bestimmt.


6 Lieferungshindernisse

Kriege, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebs- oder Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die die Herstellung oder den Versand der Ware verhindern, verzögern oder unwirtschaftlich machen, befreien uns für die Dauer und im Umfang der Störung von der Lieferpflicht. Überschreitet die Störung die Dauer von zwei Monaten, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall unserer Bezugsquellen sind wir nicht verpflichtet, uns bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vorhandene Warenmenge unter Berücksichtigung unseres Eigenbedarfs zu verteilen.


7 Muster / Technische Beratung

7.1 Die von uns zur Verfügung gestellten Muster sowie unsere technischen und chemischen Angaben dienen nur der generellen Beschreibung der Ware. Sie beinhalten keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie und befreien den Käufer nicht von der Untersuchung jeder einzelnen Lieferung.

7.2 Die anwendungstechnische Beratung, die wir nach bestem Wissen leisten, ist unverbindlich und befreit den Käufer nicht davon, jede einzelne Lieferung vor Verarbeitung auf ihre Eignung für den beabsichtigten Einsatz zu überprüfen.


8 Mängelrügen / Gewährleistungen

8.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Sachmängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Ablieferung, schriftlich zu rügen. Diese Obliegenheit des Käufers bezieht sich bei Teillieferungen auf jede einzelne Teilmenge.

8.2 Verborgene Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Feststellung des Mangels, jedoch spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ablieferung zu rügen.

8.3 Eine Rüge berechtigt den Käufer nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern.

8.4 Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen sind die Mängelansprüche des Käufers auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Wenn die Nacherfüllung durch uns fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach Ziffer 9. bleiben hiervon unberührt.

8.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Ablieferung der Sache, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.

8.6 Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass das Produkt frei von Patenten oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist.

8.7 Bei Ware, die vereinbarungsgemäß als NT-Ware, Off Specs, Mahlgüter, Sekundärware, Restposten, Sonderposten, Regranulate, Agglomerat, Abfall oder ähnlich verkauft worden ist, stehen dem Käufer keine Gewährleistungsrechte wegen eines Sachmangels zu.

8.8 Bei Ware, die vom Käufer bereits homogenisiert bzw. gemischt und/oder nicht mehr in der Originalverpackung ist, stehen dem Käufer keine Mängelrügen und/oder Gewährleistungsrechte wegen eines Sachmangels zu.


9 Schadensersatz

9.1 Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers aus leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, unseren leitenden Angestellten oder unseren anderen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn eine Pflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist; unsere Haftung beschränkt sich jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und beträgt höchstens den Rechnungswert der betroffenen Ware.

9.2 Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haften wir nur bei grobem Verschulden von uns oder unseren leitenden Angestellten.

9.3 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.


10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

10.2 Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zusammen mit Ware, die sich im Eigentum Dritter befindet, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Materialien. Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer im Eigentum des Käufers stehenden Hauptsache, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Sache an uns ab.

10.3 Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Eine anderweitige Abtretung, auch im Rahmen eines Umarbeitungs- / Tolling- / Weiterverarbeitungs-Geschäftes, ist unzulässig.

10.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und gegen die üblichen Lagerrisiken zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits jetzt an uns ab.

10.5 Solange der Käufer die uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen und Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Der Käufer ist jedoch nicht berechtigt, die Vorbehaltsware oder die abgetretene Forderung an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übertragen. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer die Abtretbarkeit der Forderung aus dem Weiterverkauf ausschließt. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

10.6 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Darüber hinaus hat uns der Käufer auf erste Anforderung alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben über den Bestand der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen sowie die Forderungsabtretung seinen Abnehmern unverzüglich mitzuteilen.

10.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Summe unserer Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Auswahl die überschüssigen Sicherheiten freigeben.


11 Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort für die Zahlung ist Nettetal.

11.2 Gerichtsstand ist Nettetal. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL) wird ausgeschlossen.

11.3 Wir sind berechtigt, die uns bekannt gewordenen Daten über die Käufer EDV-mäßig zu speichern und für unsere geschäftlichen Belange zu verwerten.

11.4 Sollte sich eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Allgemeinen nicht.

 

Stand: 18.09.2023

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